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AGB für Studenten für eine Vermittlung
1. Vermittlungsgegenstand
Rumaenien-Job.de oder auch die Vermittlungsagentur vermittelt in fremdem Namen Saisonarbeitskräfte nach den rechtlichen Bedingungen der BRD und den Bestimmungen des Arbeitsamtes.
2. Vermittlungsleistungen
Der Auftraggeber erteilt der Vermittlungsagentur zum Zwecke der Vermittlung von geeigneten Arbeiskräften einen Vermittlungsauftrag. Im Falle der erfolgreichen Vermittlung einer Arbeitskraft an den Auftraggeber entsteht für die Vermittlungsagentur ein Anspruch auf Bezahlung einer Vermittlungsagentur (siehe Ziffer 4 Vermittlungsbedingungen).
Die Vermittlungsagentur ist lediglich als Vermittler und nicht Leiharbeitsfirma oder Unternehmen mit eigenen Angestellten auf.
Der Arbeitsvertrag kommt zwischen Auftraggeber und ausländischen Arbeiter ohne Einwirkung der Vermittlungsangentur zustande.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vermittlungsagentur, bei der Auswahl der geeigneten Arbeitskraft durch sachgerechte Auskunft per Mail, Kontaktformular oder Telfonisch zu unterstützen.
Die Übermittlung der an den Auftraggeber versandten Vorschläge von Arbeitskräften erfolgt ausdrücklich unter dem Vorbehalt.
3. Arbeitsbeschreibung
Sämtliche Angaben zur Arbeit und den Arbeitsbedingungen stammen vom Auftraggeber. Die Vermittlungsagentur übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
4. Provisionsanspruch
Mit Abschluss eines Vorvertrages und des darauffolgenden Arbeitsvertrages (mündlich/schriftlich) über ein von der Vermittlungsagentur nachgewiesenen Arbeitskraft entsteht ein Provisionsanspruch der Vermittlungsagentur . Diese Kosten werden von den Studenten getragen.
Diese betragen momentan 60€ für eine vermittelte Stelle, wenn es zum Abschluss kommt.
5. Vertraulichkeit
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Adressen, die er von der Vermittlungsagentur zur Kontaktaufnahme bzw. zur Kontaktaufnahme erhalten hat, nicht weiterzugeben und oder in der Folge für weitere eigene Zwecke zu verwenden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe der Angebote ein Arbeitsvertrag zustande, so ist der Auftraggeber verpflichtet Schadenersatz in voller Höhe der Provision an die Vermittlungsagentur zu bezahlen. Dies gilt auch bei wiederholtem Aufenthalt bei demselben, oder verschiedenen von der Vermittlungsagentur mitgeteilten Arbeitgeber. In derartigen Fällen ist erneut eine Provision wie bei ordentlicher Vermittlung der Vermittlungsagentur zu entrichten.
7. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Bei Vertragsabschluss mit Kaufleuten, ist Löbau Erfüllungsort und Gerichtsstand.
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