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Pflegekräfte und Arbeitsvermittlung Rumänien Schon seit dem 1. Januar 2005 ist die Beschäftigung von ausländischen
Arbeitnehmernin auch in deutschen Haushalten erlaubt, wenn es an entsprechenden
Arbeitskräften in diesen Bereich in Deutschland und der Arbeitsamt Region fehlt. Die örtliche
Agentur für Arbeit prüft deswegen zunächst, ob eine sogenannte Bedarfslücke
besteht und es sinnvoll ist eine ausländische Arbeitskraft zuzulassen.
Dabei
kommen nur Arbeitskräfte ab dem 18. Lebensjahr, und mit folgender Staatsangehörigkeiten
in Frage: Rumänien, Polen, Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Lettland, Slowakai.
Die Bewerber müssen weder dabei weder berufliche noch sprachliche Qualifikationen
vorweisen können beim Arbeitsamt. Darüber hinaus dürfen die Osteuropäischen Arbeitskräfte
nur als
Haushaltshilfen Haushaltshilfen eingestellt werden. Die Pflege ist dabei ausdrücklich
verboten. Pflegekräften aus Rümänien
Die gesetzlichen Vorgaben und das Sozialgesetzbuch unterscheidet dabei konkret zwischen Grundpflege
und der hauswirtschaftlicher Grundversorgung. Zu der Grundpflege gehören die
Körperpflege,die Ernährung und die Mobilität. Die hauswirtschaftliche
Versorgung umfasst somit Tätigkeiten wie das Einkaufen, Kochen, Putzen und die Unterhaltung.
Die ausländischen Haushaltshilfen dürfen somit alle Arbeiten
verrichten, für die man keinerlei medizinischen Vorkenntnisse benötigt.
Einer der Vorteile ist auch das man die Kosten der Rumänischen Arbeitskraft steuerlich absetzen kann wenn man diese legal als als Haushaltshilfe beschäftigt. Dabei muss ihr der ortsübliche tariflichen Lohn gezahlt werden. Die Einstiegslöhne
für eine Vollzeit Haushaltshilfe liegt unterschiedlich je nach Bundesland
zwischen 950 und 1100 Euro im Monat. Dazugerechnet werden müssen dann noch die Abgaben zur Sozialversicherung. Man kann aber im Gegenzug auch die
Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Haushalt des Arbeitgebers
monatlich bis maximal 365,37 Euro auf das Bruttoeinkommen
angerechnen , dabei in Ostdeutschland bis 351,60 Euro. Lebt die Haushaltshilfe
nicht im dem Haushalt der Pflegeperson, kann der Höchstbetrag bei
394,50 Euro angesiedelt werdenim Osten dabei 378,30 Euro . Wissenswert dabei. Haushaltshilfen können bis
zu 624 Euro pro Kalenderjahr steuerlich abgesetzt werden, wenn wegen Krankheit
des Steuerpflichtigen oder einer zu seinem Haushalt gehörenden
Person hauswirtschaftliche Hilfe nötig ist.
Die Beschäftigung einer Helferin ist bis auf drei Jahre möglich für die Länder
Bulgarien und Rumänien. Die Arbeitskräfte müssen nach
nach drei Jahren ausreisen, oder man beschäftigt immer wieder kurzfristig für 4 Monate eine neue Haushaltshilfe beschäfigt. Arbeitsamtes Wir haben Ihr Interesse geweckt, dann lassen sie sich kostenlos ein Angebot zusenden wo wir dann Ihren Bedarf ermitteln.
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