Rumänische Arbeitskräfte aus Siebenbürgen sind eine preiswerte Alternative für Unternehmen Arbeitskräfte zu finden die fleißig und ordenlich sind.
Rumänien

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    Pflegekräfte und Arbeitsvermittlung Rumänien
    Schon seit dem 1. Januar 2005 ist die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmernin auch in deutschen Haushalten erlaubt, wenn es an entsprechenden Arbeitskräften in diesen Bereich in Deutschland und der Arbeitsamt Region fehlt. Die örtliche Agentur für Arbeit prüft deswegen zunächst, ob eine sogenannte Bedarfslücke besteht und es sinnvoll ist eine ausländische Arbeitskraft zuzulassen.
    Dabei kommen nur Arbeitskräfte ab dem 18. Lebensjahr, und mit folgender Staatsangehörigkeiten in Frage: Rumänien, Polen, Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Lettland, Slowakai.

    Die Bewerber müssen weder dabei weder berufliche noch sprachliche Qualifikationen vorweisen können beim Arbeitsamt. Darüber hinaus dürfen die Osteuropäischen Arbeitskräfte nur als Haushaltshilfen Haushaltshilfen eingestellt werden. Die Pflege ist dabei ausdrücklich verboten. Pflegekräften aus Rümänien

    Die gesetzlichen Vorgaben und das Sozialgesetzbuch unterscheidet dabei konkret zwischen Grundpflege und der hauswirtschaftlicher Grundversorgung. Zu der Grundpflege gehören die Körperpflege,die Ernährung und die Mobilität. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst somit Tätigkeiten wie das Einkaufen, Kochen, Putzen und die Unterhaltung.
    Die ausländischen Haushaltshilfen dürfen somit alle Arbeiten verrichten, für die man keinerlei medizinischen Vorkenntnisse benötigt.

    Einer der Vorteile ist auch das man die Kosten der Rumänischen Arbeitskraft steuerlich absetzen kann wenn man diese legal als als Haushaltshilfe beschäftigt. Dabei muss ihr der ortsübliche tariflichen Lohn gezahlt werden. Die Einstiegslöhne für eine Vollzeit Haushaltshilfe liegt unterschiedlich je nach Bundesland zwischen 950 und 1100 Euro im Monat. Dazugerechnet werden müssen dann noch die Abgaben zur Sozialversicherung. Man kann aber im Gegenzug auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Haushalt des Arbeitgebers monatlich bis maximal 365,37 Euro auf das Bruttoeinkommen angerechnen , dabei in Ostdeutschland bis 351,60 Euro.
    Lebt die Haushaltshilfe nicht im dem Haushalt der Pflegeperson, kann der Höchstbetrag bei 394,50 Euro angesiedelt werdenim Osten dabei 378,30 Euro . Wissenswert dabei. Haushaltshilfen können bis zu 624 Euro pro Kalenderjahr steuerlich abgesetzt werden, wenn wegen Krankheit des Steuerpflichtigen oder einer zu seinem Haushalt gehörenden Person hauswirtschaftliche Hilfe nötig ist.

    Die Beschäftigung einer Helferin ist bis auf drei Jahre möglich für die Länder Bulgarien und Rumänien. Die Arbeitskräfte müssen nach nach drei Jahren ausreisen, oder man beschäftigt immer wieder kurzfristig für 4 Monate eine neue Haushaltshilfe beschäfigt. Arbeitsamtes
    Wir haben Ihr Interesse geweckt, dann lassen sie sich kostenlos ein Angebot zusenden wo wir dann Ihren Bedarf ermitteln.



     

     

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